Elternbeiträge

Betreuungsbeiträge

Elternbeiträge für die Kinderbetreuung
Die Elternbeiträge sind eine Beteiligung der Eltern an den gesamten Betriebskosten der Kinderkrippe und sind deshalb auch während der Ferien, bei Fortbildungen, bei behördlichen Schließungen, bei vorübergehendem Fehlen des Kindes wegen Krankheit oder aus persönlichen Gründen, etc. in voller Höhe zu entrichten.

Im Monat der Eingewöhnungsphase werden die Beiträge anteilig abgerechnet:

Eingewöhnungsbeginn bis zum
9. Tag des Monats:                        100 % des Monatsbeitrages
15. Tag des Monats:                          75 % des Monatsbeitrages
21. Tag des Monats:                          50 % des Monatsbeitrages
28. Tag des Monats:                          25 % des Monatsbeitrages

Die monatlichen Betreuungskosten betragen in der Zeit ab 01.09.2023 bei vereinbarten Betreuungszeiten von täglich:

> 3 – 4 Stunden                      203,00 €
> 4 – 5 Stunden                      239,00 €
> 5 – 6 Stunden                      277,00 €
> 6 – 7 Stunden                      314,00 €
> 7 – 8 Stunden                      351,00 €
> 8 – 9 Stunden                      387,00 €
> 9 – 10 Stunden                   425,00 €

Das Mittagessen ist beitragsfrei.